HIV-Test

Die HIV-Erkrankung wurde Anfang der 80er Jahre entdeckt. Schnell wurde klar, dass HIV/AIDS durch homosexuelle und heterosexuelle Geschlechtskontakte, sowie durch unsaubere Spritzen bei Drogenabhängigen übertragen wird. Als Ursache wurde das sogenannte HI-Virus (HIV = Humanes Immunschwäche Virus) nachgewiesen. Mittlerweile hat sich das HI-Virus weltweit ausgebreitet und vor allem in vielen Regionen Afrikas und Asiens zu Millionen von HIV-Toten geführt. In Deutschland und anderen Industrienationen steigt nach zunächst sehr erfolgreichen Aufklärungskampagnen, die Anzahl der Neuerkrankungen in den letzten Jahren wieder an. Das Infektionsrisiko besteht dabei vor allem bei sexuellen Kontakten mit Angehörigen von Risikogruppen (bisexuelle Männer, Drogenabhängige) sowie beim Geschlechtsverkehr mit Personen aus Gebieten mit sehr vielen HIV-Infizierten (z. B. Afrika, Asien).
Wer mit dem Virus angesteckt ist, zeigt zunächst monate- oder jahrelang keine Symptome. Es vergehen also meistens einige Jahre bis die HIV-Erkrankung ausbricht. In diesem Zeitraum fühlt sich der Infizierte völlig gesund; er kann aber das Virus an andere Personen weitergeben. Das Immunsystem wird allmählich geschwächt und es kommt schließlich zum Auftreten der typischen HIV-Symptome.
Mit dem HIV-Test wird das Vorliegen von Antikörpern gegen HIV im Blut nachgewiesen. Nach einer Ansteckung werden diese Antikörper nur langsam gebildet, so dass sich eine HIV-Infektion meist erst nach 1 bis 3 Monaten durch den Bluttest sicher feststellen lässt. Die Blutuntersuchung auf HIV gilt meistens als Wunschleistung und ist somit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten der Untersuchung, wenn der Arzt den Verdacht auf eine HIV-Infektion hat und ebenfalls auf Wunsch der Patientin während der Schwangerschaft.
Durch Händeschütteln, Umarmen, Husten und flüchtige Küsse wird HIV nicht übertragen. Eine Ansteckung durch Handtücher, Arbeitsinstrumente, Türklinken, Toiletten, Scheren beim Friseur ist ebenfalls nicht möglich.
Beispiele sind der Beginn einer neuen Partnerschaft, ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Unbekannten, nach ärztlichen oder zahnärztlichen Eingriffen in Drittländern. Schließlich gilt, dass man keinem Menschen ansehen kann, ob er/sie mit dem HIV-Virus infiziert ist.