Corona Update
Muster 10C und OEGD ab 1. März 2023 nicht mehr zulässig
Mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 14.02.2023 entfällt ab Anfang März 2023 die Testpflicht für Patienten und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. PCR-Untersuchungen auf Corona können nach der geänderten Corona-Testverordnung ab März nicht mehr auf Muster OEGD oder Muster 10C angefordert werden.
Mit dem Auslaufen der Testverordnung können PCR-Untersuchungen auf Corona entweder im Rahmen der ärztlichen Versorgung per Überweisungsauftrag (Muster 10) oder bei unsymptomatischen Fällen als Selbstzahlerleistung (mit Rechnungsstellung durch das Labor an den Patienten) angefordert werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abrechnung:
Frau Ulmer-Lüchau, Telefon: +49 (0)5141 925618
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Zeckenstich – Schnelle Sicherheit im Zeckenlabor
In jedem Frühling kommen sie: die Zecken. Gerade nach einem milden Winter steigt ihre Anzahl und damit auch die Gefahr, sich mit einer gefährlichen Krankheit zu infizieren. In unserem Zeckenlabor führen wir alle Untersuchungen durch, um Ihnen schnell die Gewissheit zu geben, ob Ihre Zecke infiziert ist.