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Allgemeine Hinweise

Material

Untersuchungsmaterial zum Erregernachweis soll möglichst gezielt vom Infektionsort und möglichst ohne Kontamination entnommen werden. Diagnostisch ideal ist solches Material, das direkt aus physiologischerweise sterilen Körperbereichen (ohne Kontakt mit besiedelten Nachbarregionen) gewonnen werden kann. Die Entnahme soll möglichst vor dem Beginn einer Antibiotika-Therapie erfolgen. Mehrmalige Entnahmen erhöhen die diagnostische Sicherheit.

Untersuchungsauftrag

Allgemeiner Untersuchungsauftrag: "Erreger und Resistenz" ("E+R") oder "Bakterien (evtl. Pilze) und Antibiogramm". Die Probe wird dann mittels Mikroskopie (sofern geeignetes Material) und Kultur, bei Wachstum (fakultativ) pathogener Bakterien einschl. Keimdifferenzierung und Antibiogramm, untersucht. 

Ausdrücklich anzufordernde spezielle Untersuchungen: auf Aktinomyzeten, A-Streptokokken, Chlamydien, Choleravibrionen, Diphtheriebakterien, Gonokokken, Helicobacter, Legionellen, Mykoplasmen, Pertussisbakterien, Pilze (Hefen, Schimmelpilze, Dermatophyten), Pneumocystis, Protozoen, Tuberkulose- bzw. Mykobakterien, alle viralen Erreger, Wurmeier und Würmer. 
Neben der konventionellen Mikrobiologie einsetzbare Nachweisverfahren wie z. B. die PCR (Polymerase-Kettenreaktion zum Nachweis erregerspezifischer DNA) bedürfen der ausdrücklichen Anforderung. Siehe auch "Anforderungshilfe Molekularbiologie" und "Analysenübersicht alphabetisch".
Anamnestische oder klinische Besonderheiten, die den Verdacht auf besondere, bei uns seltene Infektionen lenken, sollten auf dem Begleitschein vermerkt werden (z. B. Auslands-aufenthalt, berufliche Exposition, Kontakt mit Ausscheidern, Tierkontakt). Wichtig sind auch Angaben über eine bereits eingeleitete oder zuvor durchgeführte Chemotherapie.

Bewertung

Die Mikroskopie erfasst nur Keime, die in großer Zahl (über 104/ml) vorliegen und erlaubt meist nur eine vororientierende Keimdifferenzierung, kann aber zusammen mit dem Leukozytenbefund oft schon diagnostische und therapeutische Hinweise geben. 

Die Kultur, mit verschiedenen Nährmedien parallel angelegt, erfasst auch kleine Keimmengen. Beim Nachweis fakultativ pathogener Keime in potenziell kontaminierten Materialien muss die Erregernatur nach den jeweiligen Begleitumständen beurteilt werden: mikroskopischer Befund (Leukozyten u. a.), Mono- oder Mischkultur nachgewiesener Keime, wiederholte Nachweisbarkeit, Normalflora im Infektions- und Nachbarbereich, klinischer Befund, Störungen der Infektionsabwehr, ggf. auch Antikörpernachweis im Serum. 

Negative Befunde können einen klinischen Verdacht primär nicht widerlegen. Als mögliche Ursachen "falsch negativer" Befunde sind zu beachten: antibakterielle Aktivität im Untersuchungsmaterial (Hemmstoffnachweis s. u.); Art, Lokalisation oder Zeitpunkt der Materialentnahme ungünstig gewählt; Erreger durch Kontaminationskeime überwuchert oder infolge ungünstiger Transportbedingungen abgestorben; spezielle Erregergruppe, die im Untersuchungsauftrag nicht berücksichtigt worden war (z. B. Mykobakterien, Pilze, Protozoen). 

Hemmstoffnachweis: Bei flüssigen Materialien prüfen wir, ob sie einen gegen alle Antibiotika und hochempfindlichen Bakterien-Teststamm im Wachstum hemmen. Ein negativer Hemmstofftest besagt, dass im untersuchten Material kein Hinweis auf antibakterielle Aktivität besteht, d. h., dass der bakteriologische Befund regelrecht bewertbar ist. Bei positivem Hemmstofftest weist das Untersuchungsmaterial antibakterielle Aktivität auf, in der Regel nach einer vorangegangenen Chemotherapie. "Steril"-Befunde geben in diesem Fall möglicherweise nicht die in-vivo-Situation wieder und sollten ggf. nach Absetzen der Therapie kontrolliert werden. Sind trotz positiven Hemmstofftests kulturell Bakterien nachweisbar (die keine Kontaminanten darstellen), spricht dies für Unterdosierung oder falsche Antibiotikum-Wahl.


Inhaltsverzeichnis "Mikrobiologie"

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